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Revision von Schiffspart vom 22.10.2018 - 10:19

Schiffspart

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anteil eines Mitreeders (Reederei) an einem Schiff. Dieser Anteil kann zur Sicherung eines Kredits nur verpfändet, aber nicht mit einer Schiffshypothek belastet werden. Ein Schiffspart ist veräußerbar und vererblich.

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