Schatzwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schatzwechsel sind vom Bund seit 1969 nicht mehr begebene Geldmarktpapiere, die eine Laufzeit von 30 bis 90 Tagen hatten und zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsdefizite benutzt wurden. Ihre Stückelung betrug 10.000 Deutsche Mark oder das Vielfache hiervon. Sie waren rediskont- und lombardfähig. Rechtlich handelte es sich um Solawechsel, denen kein Kausalgeschäft zugrunde lag (Finanzwechsel).
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