Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Schuldnerbegünstigung vom 12.11.2018 - 12:54

Schuldnerbegünstigung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Insolvenzstraftat i.S.v. § 283d StGB. Schuldnerbegünstigung liegt vor, wenn ein Gläubiger oder eine dritte Person im Interesse des Schuldners vorsätzlich in Kenntnis der diesem rohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Insolvenzverfahrenseröffnung (Insolvenzverfahren, Eröffnung) dem Schuldner gehörende, zur Insolvenzmasse zu rechnende Vermögensstücke verheimlicht oder beiseite schafft. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com