Sichttratte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gezogener Wechsel, der bei Vorlage (bei Sicht) zahlbar ist (Sichtwechsel). Im Außenhandelsgeschäft (Außenhandel) wird die Sichttratte bei Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditiven verwendet, ihre Bedeutung nimmt ab. Auch in den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) finden sich Regelungen über Sicht- und Nachsichttratten (Nachsichtwechsel), insbesondere im Zusammenhang mit Negoziierungsakkreditiven. Die Ausstellung von Sichttratten im Akkreditivgeschäft ist vor allem im angloamerikanischen Rechtsraum üblich.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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