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Solawechsel
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Synonym: eigener Wechsel, enthält im Unterschied zum gezogenen Wechsel ein abstraktes Schuldversprechen, durch das sich der Aussteller gegenüber dem Wechselnehmer bzw. dem späteren Wechselinhaber zur Leistung verpflichtet (Art. 75 - 78 WG). Der Aussteller eines Sichtwechsels haftet in gleicher Weise wie der Akzeptant eines gezogenen Wechsels und ist damit der Hauptschuldner aus diesem Papier (Art. 78 I WG). I.Ü. finden auf den Sichtwechsel weithin die für den gezogenen Wechsel geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung (Art. 77 WG). Regelfall im Wirtschaftsleben ist der gezogene Wechsel (Tratte).
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