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Revision von staatliche Sparförderung vom 09.11.2018 - 16:59

staatliche Sparförderung

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    Förderung der Vermögensbildung und -beteiligung (Vermögensbildungspolitik) durch den Staat, der im Rahmen bestimmter Einkunftsgrenzen und unter Beschränkung auf bestimmte Höchstbeträge Zulagen und Prämien gewährt (Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie) und/oder im Einkommensteuergesetz bestimmte Steuervergünstigungen einräumt (Abzug von Sonderausgaben für Beiträge zu Lebensversicherungen nach § 10 EStG sowie Steuerbegünstigung nach § 3 Nr. 39 EStG für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer).

    Kontext: Bausparförderung, Vermögensbildung, vermögenswirksame Leistungen.

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