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staatliche Sparförderung
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Förderung der Vermögensbildung und -beteiligung (Vermögensbildungspolitik) durch den Staat, der im Rahmen bestimmter Einkunftsgrenzen und unter Beschränkung auf bestimmte Höchstbeträge Zulagen und Prämien gewährt (Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie) und/oder im Einkommensteuergesetz bestimmte Steuervergünstigungen einräumt (Abzug von Sonderausgaben für Beiträge zu Lebensversicherungen nach § 10 EStG sowie Steuerbegünstigung nach § 3 Nr. 39 EStG für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer).
Kontext: Bausparförderung, Vermögensbildung, vermögenswirksame Leistungen.
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