Vermögensbildung, steuerbegünstigte
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1. Charakterisierung: steuerliche Förderung des Vorteils des Arbeitnehmers im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen (betriebliche Vermögensbildung).
2. Begünstigter Personenkreis: Begünstigt sind nur Personen, die sich in einem Dienstverhältnis befinden. Die Förderungsmaßnahmen sind nicht an Einkommensgrenzen gebunden.
3. Anlagekatalog: Mögliche Anlagen sind ausschließlich Vermögensbeteiligungen im Sinne des § 2 I Nr. 1 Buchstabe a, b und f bis l und II - V des 5. VermBG (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, Anlageformen).
4. Förderung: Der geldwerte Vorteil aus einer unentgeltlich oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen bleibt steuerfrei, soweit der Vorteil 360 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem aktuellen Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitsvertrag).
5. Vertragsgrundlage: Grundlage für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an den Arbeitnehmer bilden die im Fünften Vermögensbildungsgesetz aufgeführten Vertragsformen (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, Vertragsformen). Ein Kreditinstitut muss in die Vertragsabwicklung nicht eingeschaltet werden.
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Interne Verweise
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Vermögensbildung, steuerbegünstigte
- Aktie
- Anteilschein
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Beteiligung
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz, Anlageformen
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz, Vertragsformen
- Genossenschaft
- Genussrechte
- Genussschein
- Geschäftsanteil
- Geschäftsguthaben
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gewinnschuldverschreibung
- Kreditinstitut i.S. des KWG
- Person
- Sondervermögen
- Vermögensbildung
- Wandelanleihe