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Strukturbeitrag
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Fristentransformationsbeitrag; Beitrag zum Zinsüberschuss (neben dem Konditionsbeitrag), der durch die von der Bank betriebene Fristentransformation erreicht wird. Dieser von der Zentraldisposition (Treasury) zu verantwortende Transformationsbeitrag ergibt sich aus dem Eingehen eines Zinsänderungsrisikos und wird als Differenz zwischen den Marktzinssätzen der in Beziehung stehenden Aktiv- und Passivgeschäfte mit unterschiedlichen Zinsbindungsfristen ausgedrückt (Marktzinsmethode). Er kann auch durch Abzug des Konditionsbeitrags von der Bruttozinsspanne errechnet werden.
Vgl. auch Fristentransformationsbeitrag.
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