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Tagesgeld
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a) Zentralbankguthaben in runden Beträgen (500.000 Euro oder ein Vielfaches), die mit einer Mindestlaufzeit von einem Geschäftstag von Geschäftsbanken überlassen oder in Anspruch genommen werden. Die Rückzahlung erfolgt ohne vorherige Kündigung im Abrechnungsverfahren mit der Zentralbank. Neben Tagesgeld mit gleichtägiger Valuta, Overnight Money sind TOM/NEXT-Geschäfte mit eintägiger und SPOT/NEXT-Geschäfte mit zweitägiger Valutierung üblich. Die früher übliche Form des täglichen Geldes, das eine Kündigungsfrist von einem Tag hatte, kommt in der Praxis nicht mehr vor. Der relevante Zinssatz ist heute der EONIA. Tagesgeld wird in der Bilanz eines Kreditinstituts auf der Passivseite als täglich fällige Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
b) Einlagekonto für Privatanleger, über dessen Guthaben täglich verfügt werden kann. Bis zum Ende des 20. Jahrhundert weniger, seither zunehmend beliebte Form der Geldanlage bei Kreditinstituten, die durch deren sichtbaren (Konditionen-)Wettbewerb gekennzeichnet ist.
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