Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Tarifautonomie vom 12.11.2018 - 12:37

Tarifautonomie

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wesentlicher Bestandteil der „Koalitionsfreiheit” (Art. 9 III GG). Die grundrechtliche Gewährleistung für jede Person und für alle Berufe, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen, d.h. Vereine und Gesellschaften zu bilden, umfasst auch die Tarifautonomie, durch die den Tarifparteien eigenverantwortlich eine kollektive Regelung der Arbeitsbedingungen (durch Tarifverträge zwischen einzelnen Arbeitgebern oder deren Verbänden einer-, Gewerkschaften andererseits) ermöglicht wird.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com