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Revision von Terminkursarbitrage vom 08.11.2018 - 19:44
Terminkursarbitrage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.w.S. Aufnutzen von Preisunterschieden auf Terminmärkten; i.e.S. Variante der Zinsarbitrage durch Abschluss von gegenläufigen Devisentermingeschäften, die anfangs unterschiedliche, durch spätere Glattstellung aber gleiche Fälligkeit haben, um aus der unterschiedlichen Höhe der Swapsätze einen Gewinn zu erzielen (Swapsatzarbitrage).
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