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Revision von Terminkursarbitrage vom 30.03.2020 - 17:14

Terminkursarbitrage

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    i.w.S. Ausnutzen von Preisunterschieden auf Terminmärkten; i.e.S. Variante der Zinsarbitrage durch Abschluss von gegenläufigen Devisentermingeschäften, die anfangs unterschiedliche, durch spätere Glattstellung aber gleiche Fälligkeit haben, um aus der unterschiedlichen Höhe der Swapsätze einen Gewinn zu erzielen (Swapsatzarbitrage).

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