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Revision von Umlaufgrenze vom 14.11.2018 - 11:56

Umlaufgrenze

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    Die Umlaufgrenze stellte die Obergrenze des zulässigen Gesamtbetrags der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen von privaten Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken dar, die nach den Vorschriften des Hypothekenbankgesetzes (HypBankG) und des Schiffsbankgesetzes (SchiffsbankG) bestimmt wurde.

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