Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von unpfändbarer Gegenstand vom 12.11.2018 - 12:51

unpfändbarer Gegenstand

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gegenstand, der nicht der Pfändung unterworfen ist.

    Für bewegliche Sachen enthält § 811 ZPO eine umfassende Aufzählung. Auf einige unpfändbare Sachen kann der Gläubiger im Wege der Austauschpfändung zurückgreifen (§ 811a ZPO).

    Dem Grundeigentümer gehörendes Zubehör von Grundstücken ist stets, sonstige dem Haftungsverband der Grundpfandrechte unterliegende Sachen sind unpfändbar, sofern das Grundstück für eine Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung beschlagnahmt worden ist (§ 865 II ZPO).

    Forderungen sind nur pfändbar, wenn sie übertragbar sind. Für Arbeitseinkommen besteht ein weit gehender Pfändungsschutz: Der innerhalb der Pfändungsfreigrenzen liegende Teil des Arbeitseinkommens ist unpfändbar (§ 850c ZPO). Der Pfändungsschutz erstreckt sich nach § 850k ZPO auch auf Guthaben von Pfändungsschutzkonten.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com