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Revision von Valorismus vom 30.07.2012 - 18:35

Valorismus

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    theoretische währungsrechtliche Auffassung, nach der sich bei einer Geldschuld der vom Schuldner zu leistende Geldbetrag (Leistungsumfang) dem schwankenden Geldwert (Geldwertstabilität) anpassen soll, sodass dem Gläubiger der („ursprüngliche”) Geldwert bis zum Erfüllungszeitpunkt erhalten bleibt. Im Unterschied zum Nominalismus trägt der Schuldner das Geldentwertungsrisiko. Der Valorismus konnte sich in der Rechtsordnung und im Wirtschaftsverkehr nicht durchsetzen.

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