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Valorismus
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währungstheoretische Auffassung, nach der sich bei einer Geldschuld der vom Schuldner zu leistende Geldbetrag (Leistungsumfang) dem schwankenden Geldwert (Geldwertstabilität) anpassen soll, sodass dem Gläubiger der („ursprüngliche”) Geldwert bis zum Erfüllungszeitpunkt erhalten bleibt. Im Unterschied zum Nominalismus trägt der Schuldner das Geldentwertungsrisiko. Der Valorismus hat sich in der Rechtsordnung und im Wirtschaftsverkehr nicht durchgesetzt.
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