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- Revision von Vereinbarung über ein institutsübergreifendes System zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen (Electronic-Cash-System) vom 16.11.2018 - 10:20
- Revision von Vereinbarung über ein institutsübergreifendes System zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen (Electronic-Cash-System) vom 30.07.2012 - 18:30
Vereinbarung über ein institutsübergreifendes System zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen (Electronic-Cash-System)
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Das Original: Gabler Banklexikon
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zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft geschlossenes Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr, das den Kunden aller am Abkommen teilnehmenden Banken bargeldlose Zahlungen mittels einer Debitkarte, die mit einem electronic-cash-Zeichen versehen ist, zu Lasten ihres Kontos an automatisierten Kassen (Electronic-Cash-Terminals) ermöglicht, ferner das bargeldlose Zahlen an automatisierten Kassen im Ausland über das internationale Maestro-System. Im Verhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden werden ergänzend Sonderbedingungen für die Teilnahme am electronic-cash-System ergänzend zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart (Electronic Cash).
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