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Revision von Verfahrensregeln EMZ vom 16.11.2018 - 10:20

Verfahrensregeln EMZ

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    Im Herbst 2011 von der Deutschen Bundesbank eingeführte Verfahrensregeln "zur Abwicklung von Dateien im DTA-Format per Datenfernübertragung (DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ)"; betr. Massenzahlungssystem zur Abwicklung nicht eilbedürftiger nationaler Zahlungen. Die Verfahrensregeln EMZ gelten für die Entgegennahme und Auslieferung von Überweisungen (Prior3-Zahlungen), Lastschriften und Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) sowie im imagegestützten Scheckeinzugsverfahren (ISE). Für die Übermittlung von Dateien stehen als Verfahren zur Verfügung: SWIFTNet FileAct (SWIFT), EBICS und FinTS. Dabei sind je besondere Verfahrensregeln bzw. -bedingungen zu beachten; ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank.

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