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Revision von Versendungsrisiko vom 16.11.2018 - 16:47

Versendungsrisiko

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    in § 675m II BGB geregeltes Risiko der Versendung von Zahlungsauthentifizierungsinstrumenten (Zahlungsinstrument) und personalisierter Sicherheitsmerkmale im Zahlungsverkehr, wobei Versendung jede Form der Übermittlung unter Abwesenden umfasst (Übermittlung per Post, durch Boten, auf elektronischem Wege etc.). Mit dem Begriff des Risikos ist ausschließlich das Risiko der nicht autorisierten Nutzung des auf dem Versandwege abhandengekommenen Zahlungsauthentifizierungsinstruments gemeint, nicht das Risiko des Untergangs oder eine irgendwie geartete Leistungs- oder Gegenleistungsgefahr. Das Versendungsrisiko wird ausschließlich dem Zahlungsdienstleister zugewiesen, da dieser die Organisation des Versands und den Zeitpunkt der Übermittlung der Zahlungsauthentifizierungsinstrumente und der persönlichen Sicherheitsmerkmale bestimmt.

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