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Revision von VOFI vom 06.11.2018 - 15:10

VOFI

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    Abk. für Visualization of Financial Implications, dt. vollständiger Finanzplan; standardisierte Methode der finanzplanorientierten Investitionsrechnung (Capital Budgeting). In einem VOFI werden die einem Investitions- und Finanzierungsvorhaben zurechenbaren monetären Konsequenzen in Form von Bestands- und Bewegungsgrößen systematisch dargestellt und gemäß der generellen Fortschreibungsformel (nach der ein Anfangsbestand an liquiden Mitteln, um Zu- und Abgänge fortgeschrieben, den Endbestand ergibt), periodisch-sukzessiv verknüpft. Das Konzept eignet sich sowohl zur Vorbereitung von Einzelentscheidungen (z.B. zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit einer Erweiterungs- oder Ersatzinvestition) als auch für unternehmensweite Entscheidungen (z.B. zur Unternehmensbewertung). Auch zur ertragswertorientierten Kreditwürdigkeitsprüfung ist ein VOFI grundsätzlich verwendbar.

    Im VOFI sind die einem Entscheidungsobjekt zurechenbaren Ein- und Auszahlungen sowie der extern vorgegebene Anfangsbestand an liquiden Mitteln i.d.R. tabellarisch zusammengestellt. Aus der Tabelle geht der Zusammenhang zwischen Mittelherkunft (Finanzierung) und Mittelverwendung (Investition) hervor. Dabei sind die dem Bewertungsobjekt zurechenbaren Steuerzahlungen explizit auszuweisen. Im Allgemeinen stellen sie derivative Zahlungen dar, die aus den originären Zahlungen (z.B. dem prognostizierten Free Cashflow oder Zinsen) und anderen derivativen Zahlungen (z.B. Zinsen) sowie Aufwandspositionen (z.B. Abschreibungen) abgeleitet werden.

    Der Zielwert eines Finanzplans ist der Endwert, der sich als Guthaben am Ende der Nutzungsdauer bzw. des Planungshorizonts ergibt. Neben dem Endwert können auch andere Zielwerte (z.B. der Shareholder Value) bestimmt werden. Auch die VOFI-Pay-off-Periode, definiert als Amortisationsdauer unter Berücksichtigung von Finanzierungskonditionen und steuerlichen Konsequenzen, ist bestimmbar. Schließlich lassen sich die VOFI-Eigenkapital- und VOFI-Gesamtkapitalrentabilität des anfangs eingesetzten Eigenkapitals bzw. des anfangs vorhandenen Gesamtkapitals bestimmen, um die Vorteilhaftigkeit einer Entscheidungsalternative zu bewerten.

    Der zu jedem Zeitpunkt in einem vollständigen Finanzplan ausgewiesene Finanzierungssaldo von null besagt, dass Finanzierungslücken ggf. durch Kredite und Finanzierungsüberschüsse durch Geldanlagen (Reinvestitionen) ausgeglichen werden. Der Bestandssaldo in t = n stellt den Endwert der Investition am Ende der Nutzungsdauer bzw. am Ende des Planungshorizonts dar.

    Als besondere Eigenschaft des VOFIs gelten Befürwortern seine Ausbaufähigkeit und seine Transparenz sowie die als weniger restriktiv empfundenen Prämissen.

     

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