Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Vorstand der Deutschen Bundesbank vom 26.03.2020 - 18:18

Vorstand der Deutschen Bundesbank

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch die 7. Novellierung des Bundesbankgesetzes (BBankG) vom 23.3.2002 (BGBl. I S. 1159) wurden zum 30.4.2002 die bisherigen Organe der Deutschen Bundesbank, nämlich Zentralbankrat, Direktorium und Vorstände der Landeszentralbanken, abgeschafft; einziges Organ ist seither gem. § 7 II BBankG der Vorstand der Deutschen Bundesbank, der die Bundesbank leitet und verwaltet. Die 8. Novelle des BBankG vom 17.7.2004 (BGBl. I S. 1382) verkleinerte den Vorstand der Deutschen Bundesbank (von vormals 8) auf 6 Mitglieder, den Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie 4 weitere Mitglieder. Durch ein Organisationsstatut werden die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes der Deutschen Bundesbank und im Hinblick auf die Hauptverwaltungen näher bestimmt (Deutsche Bundesbank, Organisationsstruktur). Der (ebenso wie der Vizepräsident und ein weiteres Vorstandsmitglied von der Bundesregierung benannte) Präsident hat nicht nur besondere Rechte als Vorsitzender des Gremiums (§ 7 V 3, 4 BBankG), sondern ist auch kraft Amtes Vertreter der (deutschen) nationalen Zentralbank im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB), dem EZB-Rat.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com