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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    (Sammel-)Bezeichnung für 5 eng verbundene internationale Organisationen, davon drei Finanzinstitutionen - Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), auch Weltbank genannt (gegründet 1945), Internationale Finanz-Corporation (IFC) (gegründet 1956) und Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) (gegründet 1960) -, ferner das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) und die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA), 1966 bzw. 1985 zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor politischen Risiken im Gastland errichtet. Auch den drei Finanzinstitutionen obliegt die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in Entwicklungsländern durch Bereitstellen von Finanzmitteln und technischer Hilfe sowie als Katalysator für eine Unterstützung durch dritte, auch private Kapitalgeber. Dabei haben für IBRD und IDA Planung, Finanzierung und Durchführung von Anpassungsprogrammen (adjustment programs) an Bedeutung gewonnen, die nicht auf einzelne Projekte, sondern auf Wirtschaftssektoren oder die gesamte Volkswirtschaft, vor allem von Staaten in Asien oder Afrika, bezogen sind. Ihre Ziele verfolgen die Finanzinstitutionen mit je unterschiedlichen Instrumenten bei Kreditbeschaffung und Mittelvergabe. Anteilseigner der Institutionen der Gruppe, die je ein Regierungsmitglied und einen Stellvertreter in den Gouverneursrat entsenden, sind die (bei der IBRD) 189 Mitgliedstaaten (Industrie- und Entwicklungsländer), die zugleich Mitglieder des Internationalen Währungsfonds (IWF) sein müssen. Die höchste Quote halten die USA, gefolgt von Japan, Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Am Grundkapital der einzelnen Institutionen werden die Mitgliedstaaten nach einem Schlüssel beteiligt, der die jeweilige Wirtschaftskraft widerspiegeln soll und bei IBRD wie IFC periodisch an das steigende Ausleihvolumen angepasst wird. Von dem gezeichneten Kapital muss nur ein Teil eingezahlt werden, nämlich 2 Prozent in Gold oder US-Dollar sowie 18 Prozent in Landeswährung, die verbleibenden 80 Prozent sind Haftungskapital, das zur Sicherung der Darlehensgeber dient.

    Weitere Informationen unter www.worldbank.org oder www.wbg.org.

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