Haftungskapital
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. i.w.S. Bezeichnung für das Verlustauffangpotenzial eines Unternehmens unter besonderer Betonung der Haftungs- bzw. Garantiefunktion ausgehend von seinem Eigenkapital (Garantiekapital, Risikokapital).
2. Bankaufsichtsrechtlich geprägte Bezeichnung auch für das haftende Eigenkapital der Kreditinstitute als Summe von Kernkapital und Ergänzungskapital.
3. In bilanzieller Abgrenzung auch für die Summe aus Nominalkapital, Jahresergebnis und Rücklagen gebraucht.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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