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weniger bedeutende Institute
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Als weniger bedeutende Institute werden diejenigen Kreditinstitute i.S. der CRR, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften bezeichnet, die – im Gegensatz zu den bedeutenden Instituten – im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) nicht der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) unterliegen, sondern (weiterhin) von der nationalen zuständigen Aufsichtsbehörde überwacht werden.
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