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Revision von Werbemittel vom 15.11.2018 - 16:12

Werbemittel

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    1. Begriff: Die verbale bzw. die visuelle Ausgestaltung der Werbebotschaft bezeichnet man als Werbemittel. Übertragen auf die Absatzwerbung ist ein Werbemittel die verkaufspolitischen Zwecken dienende, absichtliche und zwangfreie Einwirkung auf (potenzielle) Bankkunden mithilfe spezieller Kommunikationsmittel.

    2. Aktivierungstechniken: Um ein Werbemittel wirksam zu gestalten, werden sog. Aktivierungstechniken eingesetzt, die die Aufmerksamkeit der Zielperson erregen sollen. Hierzu zählen emotional wirkende Reize, kognitiv wirkende Reize sowie physisch (physikalisch) wirkende Reize.

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