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Revision von Zahlungsanweisung vom 02.11.2018 - 15:53

Zahlungsanweisung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von der Postbank angebotene Dienstleistung des halbbaren Zahlungsverkehrs, bei der der Kunde eine Postbank-Niederlassung (früher Postgiroamt) beauftragt, einen Geldbetrag von seinem Girokonto abzubuchen und an einen bestimmten Empfänger (bar) auszuzahlen. Hierfür gelten besondere Bedingungen und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegen besonderes Entgelt kommen spezielle Formen der Zahlungsanweisung in Betracht, z.B. eigenhändige Auslieferung an den Empfänger, Eil- oder telegraphische Anweisung. Die Zahlungsanweisung ist keine Anweisung i.S. des BGB.

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