Zahlungsauthentifizierungsinstrument
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Zahlungsauthentifizierungsinstrument (Bankkarte) ist seit 2009 in §§ 675j - 675m BGB geregelt. Es verkörpert den Überweisungsauftrag, als Substitut für den klassischen Auftrag mit Unterschrift. Das erfordert eine Autorisierung, die durch Kartenmerkmale und Verwendung einer Geheimzahl (PIN) ermöglicht und sichergestellt wird. Das System des Zahlungsauthentifizierungsinstruments setzt voraus, dass der Berechtigte mit dem Zahlungsauthentifizierungsinstrument achtsam verfährt und der Zahlungsdienstleister flankierende Maßnahmen trifft.
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