Zahler
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Zahler (Payer) i.S. des ZAG ist jede natürliche oder juristische Person, die mit oder ohne Zahlungskonto die Ausführung eines Zahlungsauftrags gestattet oder erteilt (§ 1 XV ZAG).
2. Generell Vertragspartner in einem Couponswap, der den Swapsatz an den Empfänger (Receiver) zahlt und dafür den variablen Zinssatz erhält.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aufgeld
Black-Scholes-Modell
Clean Price
Close Out
Derivate, verbriefte
Dirty Price
Forward Swap
Geschäftstag
Hedge Ratio
Law of one Price
Legal Opinion
Nominalwertprinzip
Payer Swap
Put-Call-Parität
Regulatory Technical Standards (RTS)
Special Purpose Vehicle (SPV)
Wertstellungsdatum
Zahlungskonto i.S. des ZAG
Zinsswap
strukturierte Finanzprodukte
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