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Revision von Zahlungsbetrag vom 16.11.2018 - 16:56
Zahlungsbetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach § 675q I BGB der (Geld-)Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs (Valutaverhältnis) ist, welcher also überwiesen (Überweisung), per Lastschrift eingezogen oder per Zahlungskarte bezahlt werden soll.
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