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Zahlungskarte
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1. Begriff: im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs eingesetzte Legitimationskarte, die den Inhaber berechtigt, bei den am Zahlungskarten-System angeschlossenen Vertragsunternehmen Rechnungen ohne Bargeld zu begleichen (Zahlungsfunktion der Karte).
2. Arten:
a) nach der Liquiditätswirkung für den Karteninhaber: Kreditkarte; Debitcard; Wertkarte (auch Prepaid Card).
b) nach dem Einsatzbereich: internationale Zahlungskarte, z.B. MasterCard, Karten von American Express, Diners Club, JCB, Visa; europäische Zahlungskarte, z.B. giorocard-Karte; nationale Zahlungskarte, z.B. Kundenkarten von Kreditinstituten, Kundenkarten von Handelsunternehmen.
c) Nach dem Speichermedium: hochgeprägte Karten, Kartendaten sind in die Karte eingestanzt, i.d.R. in Verbindung mit einem Magnetstreifen oder Chip; Magnetstreifenkarte; Chipkarte; Hybridkarte (neben einem Magnetstreifen ist zusätzlich ein Chip implementiert).
3. Zusätzliche Funktionen, die an Zahlungskarten gekoppelt werden:
a) Zahlungsservicefunktionen: Kreditfunktion (internationale Zahlungskarten, Handelskundenkarten), Bargeldbezugsfunktion (internationale Zahlungskarten, girocard-Karte, Kundenkarten von Kreditinstituten) und Zugang zu Bankautomaten.
b) Zusatzfunktionen: i.d.R. bei internationalen Zahlungskarten Versicherungsschutz und anderen Serviceleistungen.
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