Wertkarte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
prepaid card; Zahlungskarte, bei der auf dem Magnetstreifen oder dem Chip der Karte ein vom Kunden im voraus bezahlter Geldbetrag gespeichert ist. Wertkarten können für spezifische Dienstleistungen, etwa im öffentlichen Personennahverkehr, in Schwimmbädern, Betriebsrestaurants oder in Fernsprecheinrichtungen (Telefonkarten) an POS-Terminals eingesetzt werden (GeldKarte). Es sind sowohl Einmalkarten (z.B. Telefonkarte) über einen festen Betrag als auch wiederaufladbare Wertkarten (z.B. GeldKarte) im Einsatz.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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Wertkarte
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Wertkarte
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