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Revision von Zahlungsverkehrsabwicklung über die Deutsche Bundesbank vom 02.11.2018 - 15:55

Zahlungsverkehrsabwicklung über die Deutsche Bundesbank

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    1. Charakterisierung: Nach § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank hat die Deutsche Bundesbank u.a. für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sorgen und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Die Bundesbank verfolgt dieses strategische Ziel durch den Betrieb eigener leistungsfähiger und wettbewerbsneutraler Interbank-Zahlungssysteme. Die Deutsche Bundesbank bearbeitet i.W. Zahlungsverkehrsmaterial, das bereits vorher bei den Kreditinstituten von Nichtbanken zur Ausführung eingereicht worden ist. Daneben ist sie in Gremien, die den Zahlungsverkehr organisieren und automatisieren, beratend und z.T. auch federführend tätig. Über ihre Geschäftsbedingungen übt sie auch einen gewissen Einfluss auf die Zahlungsverkehrskonditionen der Kreditinstitute aus. In Erfüllung ihrer Aufgabe richtet die Deutsche Bundesbank ihre Konditionen- und Gebührenpolitik im Verkehr mit Kreditinstituten danach aus, dass sie unter Wahrung der bestehenden Netzstrukturen unmittelbar und angemessen am Zahlungsverkehrsgeschäft beteiligt ist. Die Bundesbank beteiligt sich im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) an der Weiterentwicklung des europäischen Zahlungsverkehrs und bringt ihre Sicht zu globalen Fragestellungen des Zahlungsverkehrs und zur Wertpapierabwicklung auch auf G20-Ebene ein. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Integrität und Sicherheit von Zahlungsverkehrssystemen sowie die Begrenzung von Systemrisiken bei grenzüberschreitenden Zahlungen.

    2. Barzahlungsverkehr: Die Deutsche Bundesbank hat nach dem Bundesbankgesetz den Geldumlauf (Bargeldumlauf) zu regeln und damit auch die Volkswirtschaft mit Banknoten und Münzen in der benötigten Stückzahl zu versorgen.

    3. Unbarer (bargeldloser) Zahlungsverkehr: Um ihre bank- und ordnungspolitischen Aufgaben zu erfüllen, bietet die Bundesbank eine Reihe von Verfahren für die Abwicklung der instituts- bzw. netzüberschreitenden Zahlungen an, z.B.: Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfer-System (TARGET 2), TARGET2-Securities (T2S), Hausbankverfahren (HBV), Elektronischer Massenzahlungsverkehr (EMZ), SEPA sowie imagegestützter und belegloser Scheckeinzug (ISE-Verfahren bzw. BSE-Verfahren). Die Kreditinstitute bedienen sich der Zahlungsverkehrsdienste der Bundesbank in starkem Maße.

    Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.

     

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