Zinsfloor
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bietet dem Käufer das Recht, an bestimmten vorher festgelegten Zeitpunkten die Differenz zwischen dem Referenzsatz (EURIBOR, LIBOR) und der Zinsuntergrenze (Strike), bezogen auf einen bestimmten Nominalbetrag, zu empfangen. Dafür zahlt er dem Verkäufer entweder zu Laufzeitbeginn oder über die Laufzeit verteilt eine Prämie. Die Laufzeit eines Zinsfloor beträgt in der Regel zwischen einem und zehn Jahren. Damit entspricht er gewissermaßen einer Serie von Optionen (Floorlets).
Gegenteil:
Zinscap
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