Zinscap
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gibt dem Käufer das Recht, an bestimmten vorher festgelegten Zeitpunkten die Differenz zwischen einem vereinbarten Referenzsatz (Euribor, Libor) und der Zinsobergrenze (Strike), bezogen auf einen bestimmten Nominalbetrag, zu empfangen. Dafür zahlt er dem Verkäufer entweder zu Laufzeitbeginn oder über die Laufzeit verteilt eine Prämie. Die Laufzeit beträgt i.d.R. zwischen einem und zehn Jahren. Damit entspricht der Zinscap gewissermaßen einer Serie von Optionen (Caplets).
Vgl. auch Cap.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktienindex-Future
Bull Spread
Cap
Capped Call
Carry
Euro-Bund-Future
Euro-Dollar-Future
Forward
Forward Rate
Forward Rate Agreement (FRA)
Future, Preisbildung
Geldmarkt-Future
Hedging mit Zinsfutures
Outright
Termingeschäft
Terminkontrakt
Zinsfuture
Zinsoption
Zinssicherungsinstrument
asymmetrisches Risikoinstrument