Zahlungsmarke
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach § 1 XXVIII ZAG jeder reale oder digitale Name, Begriff, Zeichen, Symbol oder jede Kombination davon, mittels dessen oder derer bezeichnet werden kann, unter welchem Zahlungskartensystem kartengebundene Zahlungsvorgänge ausgeführt werden (z.B. MasterCard-Symbol und Wortmarke, girocard-Symbol und Wortmarke). Werden zwei oder mehr Zahlungsmarken auf demselben Zahlungsinstrument vereint, spricht man von „Co-Badging“ (z.B. Maestro auf der girocard). Die Zahlungsmarke genießt als Marke (Kennzeichen) nationalen Schutz nach dem Markengesetz.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anscheinsbeweis
Co-Badging
Cut-Off-Zeitpunkt
E-Geld-Agent
E-Geld-Institut
Finanztransfergeschäft
Geschäftstag
Kontoinformationsdienst
Kundenkennung
Regulatory Technical Standards (RTS)
Wertstellungsdatum
Zahlungsauslösedienst
Zahlungsbetrag
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstleister
Zahlungsinstitut i.S. des ZAG
Zahlungsinstrument
Zahlungskonto i.S. des ZAG
Zahlungsvorgang
Überweisung
eingehend
Zahlungsmarke
ausgehend
eingehend
Zahlungsmarke
ausgehend