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Revision von Aktienoption vom 02.11.2018 - 18:04

Aktienoption

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    1. Begriff: Recht, nicht aber Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Aktien (z.B. 10 oder 100 Aktien des Basiswerts bei den an der Eurex gehandelten Kontrakten) vor dem Verfalltermin (sog. amerikanische Option) zu einem vereinbarten Preis (Basispreis) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Mit dem Erwerb von Calls bzw. Puts nehmen Anleger eine Long Call- oder Long Put-Position, mit dem Verkauf eine Short Call- oder Short Put-Position ein. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verkäufer der Option (Stillhalter), die den Kontrakten zugrunde liegenden Aktien bei Optionsausübung bereitzustellen oder zu übernehmen. Für die Einräumung des Optionsrechtes zahlt der Erwerber dem Stillhalter den auch als Optionsprämie bezeichneten Optionspreis, der nicht zurückerstattet wird, gleichgültig, ob es zur Ausübung der Option kommt oder nicht. Aus der Sicht des Optionsverkäufers ist die Optionsprämie der Ausgleich für das Risiko, das er mit dem Verkauf von Optionen übernimmt.

    2. Optionspreis: Der vom Käufer eines Call oder Put zu entrichtende Optionspreis (Optionsprämie) setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, dem Ausübungswert (Innerer Wert) und dem Zeitwert. Der innere Wert der Kaufoption ergibt sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Kassakurs der Aktie und dem Basispreis, wenn diese Differenz positiv ist (in-the-money); ansonsten ist der innere Wert gleich null. Unter dem Zeitwert ist der Preis zu verstehen, den Anleger in Erwartung des noch möglichen Wertzuwachses einer Option zu zahlen bereit sind. Er ergibt sich durch Abzug des inneren Wertes vom Optionspreis. Der theoretisch faire Preis für eine Option kann mithilfe eines Optionspreisbewertungsmodells berechnet werden, z.B. dem Black-Scholes-Modell oder dem binomialen Cox-Ross-Rubinstein-Modell.

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