Akzeptanzstelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertragsunternehmen der Kreditkartenausgeber, insbesondere Hotels, Restaurants, Fluggesellschaften, Mietwagenketten, Tankstellen sowie eine Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften. Akzeptanzstellen sind verpflichtet, den Inhabern von Kreditkarten Leistungen gegen Quittierung von Leistungsbelegen, also unter Verzicht auf Barzahlung, zu erbringen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Akzeptanzstelle
ausgehend