Einzelkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankkonto, bei dem nur ein Kontoinhaber als Vertragspartner dem Kreditinstitut gegenüber in Erscheinung tritt. In der Kontobezeichnung wird der alleinige Kontoinhaber namentlich zum Ausdruck gebracht. Kontoinhaber kann eine natürliche Person oder eine juristische Person sein.
Gegensatz: Gemeinschaftskonto.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Einzelkonto
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eingehend
Einzelkonto
ausgehend