alte Aktien
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aktien, die im Gegensatz zu jungen Aktien schon vor einer Kapitalerhöhung vorhanden waren und daher i.d.R. voll dividendenberechtigt (Dividende) sind, während letztere analog § 60 II 3 AktG nur zeitanteilig am Gewinn aus dem Geschäftsjahr teilnehmen. Allerdings kann der Kapitalerhöhungsbeschluss zugunsten von im Laufe des Geschäftsjahres neu emittierten Aktien (Aktienemission) abweichende Regelungen enthalten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
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