Arm's Length-Klausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundsatz des Steuerrechts, der besagt, dass (interne) Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen so festgesetzt werden müssen, wie sie auch bei vergleichbaren Transaktionen zwischen unabhängigen Dritten auf einem (externen) Markt gewählt würden; Gewinnermittlungsmethode (Gewinn) im internationalen Steuerrecht (z.B. § 1 I AStG).
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