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Bankgeheimnis
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in Deutschland nicht durch (einfaches) Gesetz geregelt, aber in § 9 I 1 KWG und in der Rechtsprechung als kraft Vertrags bestehend vorausgesetzt (s. auch Nr. 2 I AGB Banken/AGB Postbank 2018, Nr. 1 I AGB Sparkassen 2018). Das Bankgeheimnis verbietet Kreditinstituten bzw. deren Mitarbeitern, Informationen über Konten, Kunden und ihre Geschäftsbeziehungen unbefugt an dritte Personen weiterzuleiten; es gilt auch bankintern, soweit die Weitergabe nicht im Rahmen eines ordnungsgemäßen Bankbetriebs erforderlich ist.
Zu Einzelheiten: Bankgeheimnis, Begrenzungen; Bankgeheimnis, Geheimhaltungspflicht; Bankgeheimnis, Schutz.
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