Bankgeheimnis, Begrenzungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Zivilrecht: Im zivilrechtlichen Bereich findet das Bankgeheimnis Schranken durch die Praxis der Bankauskunft, durch das Verfahren der SCHUFA sowie durch spezielle Auskünfte, die im Scheck- und Wechselverkehr (Scheckauskünfte) und bei Erbfällen gegenüber dem Erben eines Kunden erteilt werden (Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden).
2. Öffentliches Recht: Verschiedene Gesetze sehen Auskunftspflichten der Banken vor, die das Bankgeheimnis beschränken, Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
AGB Banken
AGB Sparkassen
AGB-Pfandrecht
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankgeheimnis, Schutz
Bankrecht
Bankvollmacht
Beratungspflichten der Banken
Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System)
Sphärentheorie
Tod des Bankkunden
Zahlungsauthentifizierungsinstrument
Zahlungsautorisierung
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
Überweisungsvertrag
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