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Bankgeheimnis, Begrenzungen
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1. Zivilrecht: Im zivilrechtlichen Bereich findet das Bankgeheimnis Schranken durch die Praxis der Bankauskunft, durch das Verfahren der SCHUFA sowie durch spezielle Auskünfte, die im Scheck- und Wechselverkehr (Scheckauskünfte) und bei Erbfällen gegenüber dem Erben eines Kunden erteilt werden (Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden).
2. Öffentliches Recht: Verschiedene Gesetze sehen Auskunftspflichten der Banken vor, die das Bankgeheimnis beschränken, s. Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen.
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