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Betriebsvermögensvergleich
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1. Allgemein: Regelfall der Gewinnermittlungsmethoden nach EStG.
2. Totalerfolgsabgrenzung: Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen Betriebs-Reinvermögen (Eigenkapital) des laufenden Wirtschaftsjahres (Abschlussjahr) und Betriebs-Reinvermögen des vorherigen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen im laufenden Wirtschaftsjahr (§ 4 I 1 EStG). Entnahmen und Einlagen werden in § 4 I 2 - 5 EStG genauer abgegrenzt. Werden die nicht oder nur beschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben hinzugerechnet sowie die steuerfreien Betriebseinnahmen/Vermögensmehrungen abgezogen, so ergibt sich der steuerpflichtige Gewinn des laufenden Wirtschaftsjahres (Übersicht).
3. Periodisierung: Die Periodisierung erfolgt nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit.
4. Ähnlichkeiten und Unterschiede: Die Betriebsausgaben gemäß §§ 4 I 5 EStG basieren auf dem Gewinnbegriff der Reinvermögenszugangstheorie, werden jedoch von unterschiedlichen Personenkreisen angewendet. Während beim Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG explizit die Grundsätze des Handelsrechts und Steuerrechts zu beachten sind, gelten für den Betriebsvermögensvergleich nach § 4 I EStG nur die Vorschriften des Steuerrechts. Nach herrschender Meinung sind jedoch auch hier die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten, zumal die steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften in §§ 4 ff. EStG sowie die originäre Buchführungspflicht des § 141 AO explizit auf die handelsrechtlichen GoB verweisen. Die Unterschiede hinsichtlich der Gewinnermittlung sind daher auch nur gering und betreffen z.B. das Verhältnis zwischen handels- und steuerrechtlichen Bewertungswahlrechten sowie die Möglichkeit zur Bildung sog. gewillkürten Betriebsvermögens.
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