Bezugskurs
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezugspreis; 1. Ausgabepreis für junge Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Grundlage für die Berechnung des Ausübungswertes eines Bezugsrechts (§ 186 I AktG).
2. Ausgabepreis für Aktien bzw. Schuldverschreibungen, die aus einem Optionsschein bezogen werden können.
3. synonyme Bezeichnung für Basispreis von Optionen und Optionsscheinen.
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