Bezugsschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bezeichnung für einen Dividendenschein, der zur Ausübung des Bezugsrechts auf junge Aktien, des Bezugsrechts auf Wandelschuldverschreibungen (Wandelanleihe) bzw. des Bezugsrechts auf Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte aufgerufen wird.
2. Bezeichnung für einen Optionsschein aus einer Optionsanleihe.
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