Börsenpflichtblatt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für Zeitung mit überregionaler Verbreitung, die gemäß § 32 V BörsG von der Geschäftsführung der Börsen als Bekanntmachungsblatt für die jeweils vorgeschriebenen Veröffentlichungen bestimmt wird.
Siehe auch www.boerse-stuttgart.de.
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