Prime Standard
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Bezeichnung für ein Handelssegment des regulierten Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (§ 48 I Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse). Der Prime Standard fordert, dass die Emittenten die gesetzlich geregelten Anforderungen des regulierten Marktes erfüllen und sich darüber hinaus zur Beachtung weiterer Anforderungen, insbesondere Transparenzvorgaben verpflichten. Diese weitergehenden Pflichten sind z.B. in der Veröffentlichung von Insider-Informationen (Ad-hoc-Publizität) in deutscher und in englischer Sprache sichtbar, ferner im Abhalten von mindestens einer jährlichen Analystenkonferenz. Die Zulassung im Prime Standard ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Unternehmens in die Aktienindizes DAX, MDAX, TecDAX oder SDAX.
Vgl. Börsensegmente.
Siehe für weitere Informationen www.deutsche-boerse.com.