Bucheffekten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
synonyme Bezeichnung für Schuldverschreibungen des Bundes, welche als sogenannte Wertrechte begeben werden. Diese werden in das Bundesschuldbuch eingetragen. Effektive Wertpapierurkunden existieren nicht. Eine Verbriefung ist damit nicht gegeben. Das Bundesschuldbuch wird insoweit auch als Wertrechtsregister bezeichnet und von der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH geführt. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundesschuldenwesengesetz (BSchuWG).
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