Cooling-Off-Periode
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abkühlungsphase, Cooling-off-Phase; als Cooling-off-Periode wird ein Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Unvereinbarkeit bestimmter Aufgaben gegeben ist:
1. Einjährige Sperrfrist, innerhalb derer kein erneutes Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreitet werden darf, falls das vorausgegangene Angebot untersagt oder ein angestrebter Mindestanteil nicht erreicht wurde (§ 26 WpÜG);
2. Wartefrist von zwei Jahren, innerhalb derer nach dem Aktiengesetz (AktG) Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht in den Aufsichtsrat derselben wechseln dürfen (§ 100 II 4 AktG).
1. Einjährige Sperrfrist, innerhalb derer kein erneutes Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreitet werden darf, falls das vorausgegangene Angebot untersagt oder ein angestrebter Mindestanteil nicht erreicht wurde (§ 26 WpÜG);
2. Wartefrist von zwei Jahren, innerhalb derer nach dem Aktiengesetz (AktG) Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht in den Aufsichtsrat derselben wechseln dürfen (§ 100 II 4 AktG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktie
Aktienemission
Aktiengattung
Aktienindex
Berichtigungsabschlag
Bezugsangebot
Bezugsrecht auf junge Aktien
Bezugsrechtswert
Bilanzkurs einer Aktie
Block Trade
Bookrunner
Börsengang
Börsenkapitalisierung
Cooling-Off-Periode
Equity Story
Going Public
Greenshoe
Mehrstimmrechtsaktie
Record Date
Teilrecht (an einer Aktie)
eingehend
Cooling-Off-Periode
ausgehend
eingehend
Cooling-Off-Periode
ausgehend